Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Billigung des Angriffs der HAMAS auf Israel als Billigung eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§ 7 Völ kerstrafgesetzbuch) oder Kriegsverbrechen gegen Personen (§ 8 Völkerstraf gesetzbuch) strafbar sein könnte, § 140 Nr. 2 in Verbindung mit § 126 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) in Verbindung mit § 7 und § 8 Völkerstrafgesetzbuch.
Das ist eine der vielen Auflagen der Stadt Freiburg, wenn wir Infostände, Mahnwachen oder Demonstationen in der Stadt anmelden.
Wer hat bestimmt, dass X angreift und Y sich verteidigt?
Wer hat die Macht die Erzählung der Geschichte zu verdrehen?
Und wer billigt nicht nur, sondern unterstützt aktiv Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit?
Sehen wir uns die Katastrophe genauer an:
Das deutsche Bundeskriminalamt schreibt auf ihrer Homepage BKA über Verbrechen gegen die Menschlichkeit:
Solche Einzeltaten sind u. a. die Tötung eines Menschen, die Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören oder auch das Betreiben von Menschenhandel.“
Und „Erst durch das Vorliegen dieses normspezifischen, kollektiven Begehungszusammenhangs erhält die Einzeltat eine über die innerstaatliche Ebene hinausgehende internationale Dimension, die ein Einschreiten der Völkergemeinschaft rechtfertigt.
Das deutsche Bundeskriminalamt schreibt auf ihrer Homepage BKA über Kriegsverbrechen:
Beispiele für Kriegsverbrechen sind:
- die gezielte Tötung von Zivilisten,
- die Zerstörung von Wasser- und Elektrizitätswerken,
- das Aushungern der Zivilbevölkerung,
- die Behinderung humanitärer Hilfe,
- Flächenbombardements,
- Angriff und Bombardierung unverteidigter Städte,
- der Einsatz biologischer, atomarer oder chemischer Waffen
- sowie die Tötung von Gefangenen.
ALLE DER GENANNTEN VERBRECHEN BEGEHT ISRAEL IN GAZA!
Und Israel begeht diese Verbrechen nicht als Reaktion auf den 7. Oktober 2023, sondern seit der Nakba 1948!!!
Viele der genannten Verbrechen begeht Israel auch im Westjordanland!
Und ohne zu zögern begeht Israel weitere der genannten Verbrechen im Libanon, im Yemen, in Iran, in Syrien und in Qatar.
Auf ihrer Homepage prahlt das BKA BKA, sie würden
[…] durch die aktive Anwendung des Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB) die internationale Verpflichtung zur Verfolgung von Völkerstraftaten [erfüllen].
Manche Menschen organisieren, protestieren und demonstrieren in Deutschland, um auf Israels Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufmerksam zu machen.
Und die Reaktion der Regierung, des BKA´s und der Polizei darauf sind rohe Gewalt, Kriminalisierung, Abschiebungen und Repressionen in allen möglichen Formen.
Keine Prüfung, Verfolgung und Verurteilung der israelischen Täter*innen von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Sondern die Solidarität in Wort und Tat mit dem Täter Israel!
Deutschland ist nach den USA der größte Unterstützer Israels mit Waffen!
Die Billigung eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen gegen Personen können strafbar sein.
Was ist dann mit der aktiven Unterstützung eben dieser Verbrechen?



